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Antrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung (DIANAweb Fläche)

Die Direktzahlungen sind das zentrale Element der ersten Säule der GAP und gliedern sich in flächenbezogene, entkoppelte Direktzahlungen und gekoppelte Zahlungen für Mutterschafe und -ziegen sowie Zahlungen für Mutterkühe. Direktzahlungen werden nur an aktive Betriebsinhaber gewährt. Der Nachweis der Eigenschaft als aktiver Betriebsinhaber ist dementsprechend zwingende Voraussetzung für alle Prämienarten der Direktzahlungen.

In Deutschland wurden in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) verschiedene Möglichkeiten des Nachweises der Eigenschaft aktiver Betriebsinhaber definiert. Weitere Informationen dazu sind in der Broschüre (Antragstellung 2024) sowie in der Informationsbroschüre des BMEL „Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2023 in Deutschland“ aufgeführt.

Des Weiteren können Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Junglandwirte-Einkommensstützung, Öko-Regelungen) nur gewährt werden, wenn der Antragstellende förderfähige, landwirtschaftliche Flächen in seinem Sammelantrag angibt, welche die jeweilige Mindestschlaggröße erfüllen.

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